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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Online-Handel

I. Geltungsbereich

  1. Nachfolgende Geschäftsbedingungen für den Online-Handel sind Bestandteil aller Ange-bote, Annahmeerklärungen und sonstigen Erklärungen der ALFOTEC GmbH – im folgen-den Verwender genannt – und Grundlage aller Lieferungen und Leistungen des Verwen-ders einschließlich Beratung und Auskünften. Sie gelten spätestens mit der Entgegen-nahme der Ware oder Leistung des Verwenders als angenommen.
  2. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind ausge-schlossen, auch wenn der Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

II. Vertragsschluss

  1. Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Waren zu bestellen.
  2. Mit Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Vertragspartner ein verbindliches Kaufangebot ab.
  3. Nach Eingang des Kaufangebotes erhält der Vertragspartner eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der der Verwender bestätigt, dass der Verwender eine Bestellung des Vertragspartners erhalten hat (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebotes dar; ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung insoweit noch nicht zustande.
  4. Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn der Verwender ausdrücklich die Annahme des Kaufangebotes erklärt oder wenn der Verwender die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an den Vertragspartner versendet.

III. Vertragsinhalt

  1. Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote und Beschreibungen, werden, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, nicht Vertragsbestandteil. Informationen, Angaben und Bilder in Katalogen, Prospekten, Merkblättern, anwendungstechnischen Hinweisen und einer Internetpräsens des Verwenders beinhalten unverbindliche Produktinformationen und keine Beschaffenheitsangabe. Beratungen durch Personal des Verwenders oder von ihm beauftragte Vertreter erfolgen unverbindlich. Sie basieren gleichwohl auf dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse und Erfahrungen des Verwenders und werden nach bestem Wissen erteilt.
  2. Für den Inhalt und Umfang der Lieferungen und Leistungen ist das Kaufangebot des Vertragspartners maßgebend.

IV. Preise

  1. Die vom Verwender angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzteuer. Die Preise verstehen sich zudem ab Werk bzw. ab Lager des Verwenders. Verpackung und Montage sind, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, nicht im Preis enthalten.
  2. Soweit der Verwender seine Lieferungen und Leistungen erst mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss erbringt, darf er – soweit nicht anderes vereinbart wurde – die vereinbarten Preise erhöhen, wenn die Lieferung oder Leistung durch neu hinzukommende öffentliche Abgaben, Nebengebühren, Frachten oder deren Erhöhung oder andere gesetzliche Maßnahmen oder eine Änderung der Kostenfaktoren wie Lohn- und Materialkosten, verteuert wird. Sofern die Preiserhöhung aufgrund der genannten Umstände die vereinbarten Preise um mehr als 10 % übersteigt, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.

V. Lieferzeiten, Lieferung, Gefahrübergang

  1. Soweit keine Ausführungs- oder Lieferfristen vereinbart sind, beginnt die Ausführung oder Lieferung spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Vertragsschluss. Die Ausführung oder Lieferung beginnt – auch im Falle einer vereinbarten Ausführungs- und Lieferfrist — jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und Erfüllung notwendiger Mitwirkungsverpflichtungen und vertraglicher Vorleistungsverpflichtungen des Vertragspartners.
  2. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen und Energieversorgungsschwierigkeiten – auch wenn sie bei Vorlieferanten des Verwenders eintreten – verlängert sich die Ausführung oder Lieferung oder eine dazu vereinbarte Frist um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit, wenn der Verwender an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert ist. Sofern die Ausführungs- und Lieferverzögerung länger als 2 Wochen andauert, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Ausführungs- bzw. Leistungszeit aus den vorgenannten Umständen, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich der Verwender nur berufen, wenn er den Vertragspartner hierüber benachrichtigt.
  3. Sofern der Verwender schuldhaft Ausführungs- und Lieferfristen nicht einhält, ist der Vertragspartner verpflichtet, dem Verwender schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen.
  4. Erfüllungsort ist die Niederlassung des Verwenders.
  5. Soweit nichts anderes vereinbart, trägt der Vertragspartner die Kosten der Versendung des Kaufgegenstandes ab dem Ort der Niederlassung des Verwenders; die Versendung erfolgt nach Ermessen des Verwenders ohne Verpflichtung, die kostengünstigste Versendungsart zu wählen. Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer, so geht – wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist – die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung des Kaufgegenstandes auf diesen über, sobald dieser das Werk bzw. Lager des Verwenders verlässt. Auf Wunsch des Vertragspartners wird die Ware auf seine Kosten gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.
  6. Wenn die Leistung oder Lieferung auf Wunsch des Vertragspartners oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, so geht die Leistungsgefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Vertragspartner über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten für Bereitstellung, Aufbewahrung und erforderliche Reisen der Erfüllungsgehilfen des Verwenders hat der Vertragspartner zu tragen.

VI. Zahlung

  1. Sofern nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen des Verwenders 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
  2. Zahlungen dürfen nur an den Verwender erfolgen, nicht an Vertreter.
  3. Alle Forderungen des Verwenders werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder dem Verwender Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit seines Vertragspartners zu mindern.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Erbringung der Gegenleistung Eigentum des Verwenders (Vorbehaltsware).
  2. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, gilt Ziffer 1. auch für künftige oder bedingte Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen.
  3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, eine über die sachgemäße Nutzung hinausgehende Beeinträchtigung des Eigentums an der Vorbehaltsware zu unterlassen und im Falle des Zugriffs Dritter den Verwender unverzüglich darüber zu informieren. Die Kosten der Unterbindung des Zugriffs Dritter trägt der Vertragspartner. Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware die Forderungen des Verwenders um mehr als 20 %, gibt dieser auf Verlangen des Vertragspartners Sicherheiten nach seiner Wahl frei.

VIII. Widerrufsbelehrung

Für den Fall, dass der Vertragspartner Verbraucher ist, hat der Vertragspartner ein Wider-rufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

Widerrufsrecht

Der Vertragspartner hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Ver-trag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Vertragspartner oder ein von dem Vertragspartner benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz ge-nommen hat.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Vertragspartner dem Verwender

ALFOTEC GmbH
Albert-Einstein-Straße 13
42929 Wermelskirchen
E-Mail: info@alfotec.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Vertragspartner kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, dass jedoch nicht vorge-schrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Vertragspartner die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Vertragspartner den Vertrag widerruft, hat der Verwender ihm alle Zahlungen, die er vom Vertragspartner erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Vertragspartner eine andere Art der Lieferung als die von dem Verwender angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei dem Verwender eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet der Verwender dasselbe Zahlungsmittel, dass der Ver-tragspartner bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Ver-tragspartner wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Vertragspartner wegen dieser Rückzahlung Entgelte oder Kosten berechnet.

Der Verwender kann die Rückzahlung verweigern, bis der Verwender die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Vertragspartner den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Vertragspartner hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Vertragspartner den Verwender über den Widerruf des Vertrages unterrichtet hat, an den Verwender zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Vertragspartner die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen abgesandt hat.

Der Vertragspartner trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Der Vertragspartner muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

Wenn der Vertragspartner den Vertrag widerrufen will, kann er dieses Formular ausfüllen und an den Verwender zurücksenden:

„An
ALFOTEC GmbH
Albert-Einstein-Straße 13
42929 Wermelskirchen
E-Mail: info@alfotec.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:

Bestellt am (*) / erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung per Post)

Datum“

(*) Unzutreffendes ist zu streichen.

Ende der Widerrufsbelehrung

  1. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Vertragspartner maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Vertragspartners zugeschnitten sind, bei Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde oder bei Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
  2. Der Vertragspartner hat Beschädigungen und Verunreinigungen zu vermeiden. Er sollte die Ware möglichst in der Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an den Verwender zurücksenden. Der Vertragspartner sollte gegebenenfalls eine schützende Umverpackung verwenden. Wenn der Vertragspartner die Originalverpackung nicht mehr besitzt, sollte er mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden sorgen, um Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung zu vermeiden.
  3. Der Vertragspartner sollte vor Rücksendung unter der Telefonnummer 02196/8876690 bei dem Verwender anrufen, um die Rücksendung anzukündigen. Auf diese Weise ermöglicht er dem Verwender eine schnellstmögliche Zuordnung der Produkte.
  4. Die in den vorstehenden Ziffern 2. und 3. genannten Modalitäten sind nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts.

IX. Ansprüche und Rechte wegen Mängeln

  1. Hat der Vertragsgegenstand Mängel, so kann der Vertragspartner zunächst Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) in angemessener Frist verlangen, wobei dem Verwender ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung zusteht. Dazu hat der Vertragspartner dem Verwender die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Bleibt auch die Nacherfüllung erfolglos, ist sie unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, ist der Vertragspartner lediglich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder die Vergütung herabzusetzen (Minderung). Auch bei verzögerter oder verweigerter Nacherfüllung ist der Vertragspartner lediglich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder die Vergütung herabzusetzen (Minderung). Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer, so bestehen bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit des Vertragsgegenstandes keine Mängelansprüche.
  2. Soweit der Vertragspartner ein Unternehmer ist und der Vertragsgegenstand Mängel hat, hat der Verwender die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen des mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen des mangelfrei nachgebesserten oder ersatzgelieferten Vertragsgegenstandes (insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) wegen der besonderen Interessen und Bedürfnisse des unternehmerischen Geschäftsverkehrs bzw. der im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Bräuche nicht zu ersetzen.
  3. a) Die Verjährungsfrist für Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung beträgt bei neuen Sachen zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit der Lieferung der Kaufsache. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, so beträgt die Verjährungsfrist für neue Kaufsachen ein Jahr; für gebrauchte Sachen sind Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung ausgeschlossen.
    b) Die in der vorstehenden Ziffer a) genannten Verjährungsfristen für Nacherfüllung, Rück-tritt und Minderung gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt, insbesondere für Mängel an einer Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungs-weise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.

X. Haftung

  1. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 3 Monaten, nachdem der anspruchsberechtigte Vertragspartner, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Verwender in Textform geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach in Textform geltend gemacht wird. Schadenersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.
  2. Auch die Haftung der Mitarbeiter des Verwenders für Sach- und Vermögensschäden ist in den Fällen leicht fahrlässiger Schadenverursachung auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden sowie auf die in Ziffer X. 3. genannten Höchstsummen beschränkt. Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden, insbesondere für grobes Verschulden, bleibt unberührt.
  3. Die Höchstsummen der Haftung betragen:
    1. 3.000.000 € bei Sachschäden aufgrund Betriebs- und Produkthaftpflicht
    2. 1.000.000 € bei Vermögensschäden aufgrund Betriebshaftpflicht
    3. 50.000 € bei Tätigkeitsschäden im Sinne von Be- und Entladeschäden, Schäden an fremder Ladung und Schäden an fremden Hilfsmitteln
    4. 1.000.000 € bei sonstigen Tätigkeitsschäden
    5. 1.000.000 € bei Mietsachschäden an anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen gemieteten Gebäuden und Räumen einschließlich Brand- und Explosionsschäden sowie an zu sonstigen betrieblichen Zwecken gemieteten Gebäuden und Räumen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer
    6. 150.00 € bei Mietsachschäden an zu sonstigen Zwecken gemieteten Gebäuden und Räumen durch sonstige Ursachen
    7. 50.000 € bei Mietsachschäden an für betriebliche Zwecke gemieteten beweglichen Sachen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer
    8. 50.000 € bei Schäden aufgrund Abhandenkommen von Sachen der Betriebsangehörigen und Besucher sowie aufgrund Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten
    9. 1.000.000 € für Datenschutzrisiken
    10. 1.000.000 € für eine Internethaftpflicht, davon 250.000 € für die Verletzung von Namensrechten.
  4. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-heit (Personenschäden) bleibt unberührt. Die Haftungseinschränkungen der vorstehenden Ziffern X. 1. bis 3. gelten insoweit nicht.
  5. Die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichbarkeit des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung sind (wesentliche Vertragspflichten), und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben ebenso unberührt. Die Haftungseinschränkungen der vorstehenden Ziffern X. 1. bis 3. gelten insoweit nicht.

XI. Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

  1. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 3 Monaten, nachdem der anspruchsberechtigte Vertragspartner, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Verwender in Textform geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadenersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.
  2. Der Vertragspartner ist ferner verpflichtet, dem Verwender unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadenverursachung, zum Schadenverlauf und zur Schadenhöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadenaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Vertragspartner seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, hat der Verwender nicht zu ersetzen.

XII. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Verwender und Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Vertragspartner im Ausland wohnt oder dort seinen Sitz hat, wird die Anwendung nationalen Rechts des Landes des Vertragspartners oder von internationalem Recht ausgeschlossen.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen des Verwenders mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen das für den Hauptsitz des Verwenders zuständige Gericht.

XIII. Sonstiges

  1. Die Angebote und Planungsunterlagen des Verwenders sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne dessen schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt, noch weitergegeben werden. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Vertragspartner zur Schadenersatzleistung verpflichtet.
  2. Eine Beschaffungspflicht des Verwenders für Ersatzteile besteht nicht, wenn diese nur mit einem unangemessenen wirtschaftlichen Aufwand verbunden ist bzw. eine Beschaffung tatsächlich unmöglich ist.
  3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Klausel ist der Vertragspartner verpflichtet, mit dem Verwender eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

Stand: August 2020

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